Brand in der Magni-Tiefgarage in Braunschweig

06.08.2014

Eine Schadenssumme in Höhe von rund 5 Millionen Euro und circa 200 Autos größtenteils mit wirtschaftlichen Totalschaden: Das ist die Bilanz des Großbrandes in der Magni-Tiefgarage in Braunschweig Ende Juli.

Das Feuer wurde durch einen technischen Defekt an einem Fahrzeug ausgelöst, die vorhandene Sprinkleranlage wurde zum Zeitpunkt des Brandes gewartet und war nicht in Betrieb. Laut Polizeiangaben war das Parkhaus beim Brandausbruch fast komplett ausgelastet, so dass mehr als 350 Fahrzeughalter von den Auswirkungen betroffen sind. Aufgrund der giftigen Rauchgase war ein Betreten der Tiefgarage selbst Tage nach dem Brand nur mit Schutzanzügen und Atemschutz möglich.

 

Aus diesem Grund liegt die Vermutung nahe, dass in der Tiefgarage keine wirksame Entrauchungsanlage installiert war. Dies entspricht zwar der Garagenverordnung des Landes Niedersachsen und ist damit aus baurechtlicher Sicht gesetzeskonform, zeigt jedoch deutlich, dass eine solche Lösung als zweifelhaft anzusehen ist. Die vorgeschriebenen Lüftungsanlagen für den täglichen Betrieb können den bei einem Brand entstehenden heißen Rauchgasen nur für kurze Zeit standhalten und fallen unter Umständen schon nach wenigen Minuten aus. Den beiden wesentlichen Schutzzielen für den Betrieb einer Tiefgarage, dem Personen- und dem Sachschutz, kann so kaum Rechnung getragen werden. Die entstehenden toxischen Rauchgase breiten sich dann schnell und unkontrolliert über die gesamte Garagenfläche aus und erschweren nicht nur einen effektiven Löschangriff der Feuerwehr: Befinden sich noch Menschen in der Garage, haben diese fast keine Chance mehr zur Flucht und können somit zu Opfern des giftigen Rauchs werden. Über 90 Prozent aller Brandopfer in Deutschland kommen durch die Folgen des Rauchs und nicht durch das Feuer selbst um. Nach nur drei Rauchgas-Atemzügen wird ein Mensch bewusstlos, schon fünf Rauchgas-Atemzüge können zum Tode führen. Aus diesem Grund ist es daher eher glücklichen Umständen zu verdanken, dass bei dem Brand in Braunschweig nur der Fahrzeughalter und ein Feuerwehrmann eine Rauchgasvergiftung erlitten haben.

 

Wünschenswert wäre daher ein bundeseinheitlicher Standard an die Entrauchung von Tiefgaragen, wie sie beispielweise in Bayern, Hessen oder Baden-Württemberg bereits heute gefordert wird: Mit qualifizierten Systemen zur Entrauchung, klassischen Entrauchungsventilatoren oder mit geeigneten Jet-Ventilationssystemen.

 

Diese Systeme können gleichermaßen zur täglichen Belüftung wie auch zur Entrauchung eingesetzt werden, ermöglichen im Brandfall den sich in der Garage aufhaltenden Personen die Flucht und unterstützen gleichzeitig den Feuerwehreinsatz. Situationen wie jetzt in Braunschweig, in denen eine Garage selbst nach dem Brand tagelang nur mit Schutzausrüstung betreten werden kann, sind beim Einsatz von Entrauchungssystemen sehr unwahrscheinlich – nach dem Brand wird der gesamte Rauch ausgespült und die Garage kann bereits nach kurzer Zeit wieder sicher betreten werden.

 

Bild zur Meldung: Brandverlauf, Anlagenschaltung und Schutzziele bei der Entrauchung von Tiefgaragen